Falls es Neuigkeiten zum Schulstart in 2022 gibt, werden wir umgehend darüber auf allen bekannten "Kanälen" informieren.
Anbei befindet sich der letzte Elternbrief des Kultusministeriums -> hier
- eure Schulleitung -
Autorin Cornelia Franz zur Autorenlesung an der BSO
Lesen bringt uns zum Lachen. Lesen kann uns auch zum Weinen bringen. Lesen eröffnet Horizonte, die man zuvor nicht kannte. Lesen kann Ruhe geben zu Zeiten von Unruhe und Hektik – Welten, die uns Kraft geben, wenn wir selbst nur wenig davon besitzen.
Und wo kann Lesen einer höheren Bedeutung zugeschrieben werden als in einer Schule? Die Bedeutung von Lektüre in einer Zeit des schnellen Wechsels und Wandels nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab und dieser Entwicklung entgegenzuwirken sollte unser Ziel sein.
Der Vorlesewettbewerb an der Blumensteinschule
Auf Vieles mussten wir verzichten. Zahlreiche Momente des Lachens, Feierns und Fröhlich seins bildeten im Jahreszyklus ein ersehntes Pendant zu dem alltäglichen schulischen Arbeitsstress. Erlaubt man sich einen Blick in die Hausaufgabenhefte nicht nur der Schüler, sind es gerade diese Daten, die auf besondere Weise eye catchend hervorgehoben sind. Wir waren es gewohnt uns regelmäßig zu besonderen Events zusammenzufinden, die uns als Schulgemeinde so eng miteinander verbunden haben – auch über den Schulabschluss hinaus. Die Zeiten der Pandemie fordern einige Entbehrungen ein – Sternschnuppenaugenblicke mussten leider häufig den notwendigen Distanzanforderungen weichen, um uns und unsere Mitmenschen zu schützen. Umso bedeutungsvoller sind die Highlights des Schuljahres, die noch – wenn auch in abgewandelter Weise – stattfinden dürfen.
Weiterlesen: Sehnsucht nach einem „Ach war das schön!“ gestillt!
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz als auch der Neuregelung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung gilt Folgendes für uns als Schule:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021, innerhalb des Schulgebäudes auch am Sitzplatz.
- Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe). Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.
- Nach wie vor können die Gesundheitsämter unabhängig von den in diesem Schreiben dargelegten landesweiten Regelungen je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen.
- eure Schulleitung -