Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz als auch der Neuregelung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung gilt Folgendes für uns als Schule:

  1. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021, innerhalb des Schulgebäudes auch am Sitzplatz.
  2. Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe). Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.
  3. Nach wie vor können die Gesundheitsämter unabhängig von den in diesem Schreiben dargelegten landesweiten Regelungen je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen.

- eure Schulleitung -