In Ergänzung zum letzten Elternbrief des hessischen Kultusministeriums hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.